Offensichtlich scheint sich der Handel mit Hunden aus anderen EU-Staaten für Hundehändler zu lohnen. Häufig stoßen sie hierbei auf blauäugige Käufer, die ein Interesse an den niedlich aussehenden Hundewelpen haben. Schnell fühlen sich die Kaufinteressenten zu dem Tier hingezogen. Auch lockt ein deutlich niedrigerer Kaufpreis für den Hund, denn bei heimischen Züchtern sind Welpen i.d.R. deutlich teurer. Dabei wird außer Acht gelassen, dass sich oftmals ein Vielfaches an Kosten für notwendig werdende tierärztliche Behandlungen anschließt. Viele Hunde sind krank sind oder bringen Krankheiten aus ihrem Heimatland mit. Vorgeschriebene Impfungen wurden nicht durchgeführt und mündlich zugesicherte Eigenschaften werden im Nachhinein durch den Verkäufer bestritten.
Deshalb achten Sie beim Welpenkauf darauf, dass
Hunde mit inländischer Herkunft können Sie daran erkennen, dass
Lassen Sie sich nicht täuschen, auch wenn der Hund sehr niedlich ist. Lassen Sie sich das Muttertier zeigen und sich nicht damit vertrösten, dass es gerade unterwegs ist. Kommen Sie dann lieber noch einmal wieder.
Wenn Sie oben genannte Punkte beachten, können Sie unnötige nachfolgende Geldausgaben durch sich anschließende Tierarztbesuche, notwendige Quarantänemaßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Haben Sie den Verdacht, dass ein Verkäufer, der einen Hund aus dem Ausland verkaufen will, o. g. Mindestanforderungen nicht einhält, informieren Sie uns.
Bundestierärztekammer zum Thema Billigwelpen
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/pressemeldung.php?X=20150722125916
Bitte informieren Sie uns oder die für Sie zuständige Polizeidienststelle umgehend, damit wir tätig werden können. Haben Sie etwas gesehen, was nur von vorübergehender Dauer wie z.B. das Schlagen oder Treten eines Hundes war, so ist es gut, sich den Ort, die Uhrzeit und mögliche weitere Zeugen des Zwischenfalles zu notieren. Wichtig ist auch die genau Beschreibung der Situation und die Reaktion des Tieres.
Bitte beachten Sie hierzu auch das Formular Tierschutzbeschwerde (pdf, 350.7 KB) unter Publikationen .
Die Tierschutzarbeit des Veterinärdienstes begründet sich auf dem Tierschutzgesetz sowie selbstverständlich auf dem im Grundgesetz Art. 20 a und in der bremischen Verfassung Art. 11 b verankerten Schutz der Tiere. Ziel der Arbeit ist, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Die Einbindung unserer Behörde in dem deutschen Behördenaufbau hinsichtlich Tierschutz finden Sie in der Behördenübersicht (pdf, 498.6 KB).
Hauptaufgabe ist die Überprüfung von Tierhaltungen. Diese Tierhaltungen können gewerblich sein (sie bedürfen ausnahmslos einer Genehmigung des Veterinärdienstes) wie z.B. Tierzuchten, Zoofachgeschäfte, Reitbetriebe, Zirkusbetriebe, Tierbörsen- u. ausstellungen etc. oder auch privat, wie das Halten von einzelnen Hunden, Katzen oder sonstigen Heimtieren. Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren im Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Weiter werden beispielsweise auch Tiertransporte, Versuchstiereinrichtungen und die Betäubung der Tiere vor der Schlachtung, kontrolliert.
Wir kommen generell unangemeldet, um uns ein unverfälschtes Bild von dem Tier und der Haltung, sowie des Umganges mit dem Tier zu machen.
Bei Bedarf werden auch andere Behörden um Mithilfe gebeten, z.B. die Polizei bei der Kontrolle von Tiertransporten aus dem fließenden Verkehr.
Der Veterinärdienst wird tätig bei angezeigten Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Hier werden die Haltungsbedingungen, der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden von uns verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dies können z.B. Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen, die Forderung nach einem Sachkundenachweis des Tierhalters bis zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere sein. Auch können Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden.
Einen Auszug aus der Tierschutzarbeit können Sie unseren Jahresberichten entnehmen.
Der rohe Umgang mit Tieren führt zu einer Verrohung des Menschen.
IMMANUEL KANT
(1724 - 1804)