Tierische Nebenprodukte werden definiert als ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Hierunter sind Schlachtabfälle ebenso wie tote, also verendete, nicht geschlachtete Nutztiere sowie tote Heimtiere zu verstehen. Dazu gehören auch Eizellen, Embryonen und Samen. Auch Lebensmittel, die nicht mehr oder nur eingeschränkt verkaufsfähig sind, Küchen- und Speiseabfälle, auch aus grenzüberschreitendem Verkehr, tierische Gülle und Milch, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, fallen darunter. Eine Einteilung dieser Materialien wird in 3 Kategorien vorgenommen.
Ausgehend von der Kategorisierung des Materials gibt es rechtliche Vorgaben wie die tierischen Nebenprodukte hygienisch einwandfrei zu verwerten bzw. unschädlich zu entsorgen und zu beseitigen sind. Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung (EG) 1069/2009 und Verordnung (EG) Nr. 142/2011 sowie im nationalen Recht das Tierische Nebenprodukte-Beseitungsgesetz sowie die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung.