Hundestunde des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen nur noch nach telefonischer Vereinbarung.
Sollten Sie eine Bescheinigung für die Reise mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Vogel) ins Ausland benötigen, bitten wir Sie ab sofort einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Aufgrund der geringen Nachfrage der letzten Jahre wird die Sprechstunde eingestellt.
Die Termine können während der Kernarbeitszeiten montags bis donnerstags zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr und freitags zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr vereinbart werden. Ihre Anrufe werden für Bremen unter 0421 361-21223 oder für Bremerhaven unter 0471 596-13883 entgegengenommen.
Gerade in der Urlaubszeit werden immer wieder unüberlegt und unvorbereitet Hunde und Katzen von der Reise mit nach Hause gebracht.
Da in vielen Reiseländern die Tollwut noch weitverbreitet ist, gibt es strenge Bestimmungen für das Mitbringen von Tieren. Die Tollwut ist eine auch auf den Menschen übertragbare Krankheit und verläuft meistens tödlich.
Die Vorbereitungen für das legale Mitbringen von Hunden, Katzen oder Frettchen bedingen einen monatelangen Vorlauf und sind keinesfalls im Laufe einer dreiwöchigen Urlaubszeit zu regeln.
Sollte dennoch ein Tier unerlaubt eingeführt werden, kann eine bis zu fünf Monate andauernde Quarantäne, der Rücktransport oder schlimmstenfalls sogar die Tötung des Tieres angeordnet werden. Neben einem hohen Bußgeld hat der Besitzer sämtliche anfallenden Kosten zu tragen.
Auch bei Mitnahme von eigenen Heimtieren in den Urlaub in andere Länder, kommt es häufig zu Problemen im Reiseland oder bei der Rückreise.
Deshalb ist es wichtig, sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen für die verschiedenen Reiseländer und die EU-Regelungen zu informieren.
Weitere Informationen können betroffene Tierbesitzenden im Lande Bremen beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) unter den Telefonnummern 0421/361-21223 (Bremen) oder 0471/ 596-13883 (Bremerhaven) bzw. die Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) erhalten.
Darüber hinaus bieten viele Tierarztpraxen ihre Unterstützung an.
Merkblatt Reiseverkehr (deutsch) (docx, 64.7 KB)
Merkblatt Reiseverkehr (bulgarisch) (pdf, 134.9 KB)
Merkblatt Reiseverkehr (kroatisch) (pdf, 421.8 KB)
Merkblatt Reiseverkehr (russisch) (pdf, 92.4 KB)
Merkblatt Reiseverkehr (polnisch) (pdf, 427.1 KB)
Merkblatt Reiseverkehr (französisch) (pdf, 100.5 KB)
Seit dem 1. Oktober 2004 gelten in der EU (einschließlich der neuen Beitrittsländer) weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder –übergangsweise noch bis zum Jahr 2011- durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für Sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierpass mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht. Weitere Impfungen sind nicht zwingend vorgeschrieben, können aber in den Pass eingetragen werden.
Die Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU.
In den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Tierhaltende, die ohne den Pass der EU auf Reisen gehen, müssen seit dem 01.10.2004 mit Problemen an den Grenzen rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates, bis hin zu Quarantäne der Tiere und erheblichem Kostenaufwand, gerechnet werden.
Für Drittländer gelten weiterhin deren eigene länderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werden müssen. Diese können Sie bei den entsprechenden Konsulaten erfragen. Notwendige amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse und Impfbescheinigungen werden vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen ausgestellt.
Die EU hat eine Liste von Drittländern (z. B. Schweiz, Norwegen) erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem der EU entspricht. Bei der Wiedereinreise ihres Haustieres aus einem dieser gelisteten Länder in die EU gelten die gleichen Regeln wie für innergemeinschaftliches Reisen.
Bei der Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen:
Weitere Informationen, auch zu anderen Tierarten, finden Sie unter www.bmelv.de.