Vor der Einreise/Einfuhr in die EU oder der Ausreise/Ausfuhr sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist,z. B. nach einer amtlichen Kontrolle durch eine Inspektionen durchführende Person und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).
Alle frischen Pflanzenteile, die unbearbeitet sind, müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein. Hierunter fallen:
Fehlt das Pflanzengesundheitszeugnis oder liegt ein ausdrückliches Einfuhrverbot vor, so ist eine Einfuhr nicht gestattet und die Waren werden unverzüglich vernichtet.
Ausnahmen: Folgende Produkte können ohne Pflanzengesundheitszeugnis mitgebracht werden:
Kleinsendungen im Postversand
Die oben genannten Bestimmungen gelten auch für Kleinsendungen im Postversand, sofern sie für den privaten/persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Auch hier müssen Pflanzen/-teil, zum Anpflanzen bzw. zur Weiterkultur immer zur Einfuhrkontrolle angemeldet werden und benötigen ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis.
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