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Neues Pflanzengesundheitssystem ab dem 14.12.2019

In Deutschland und auch in allen anderen Mitgliedsstatten der EU tritt am 14.12.2019 ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft. Die Überarbeitung der vorhandenen Systeme führt die Arbeitsweisen von verschiedenen Aufgabengebieten, wie der Veterinärkontrolle, der Lebensmittelkontrolle und der Pflanzengesundheitskontrolle zusammen. Durch die Neuordnung können die einzelnen Aufgabengebiete erfolgreicher gegen die Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schadorganismen und Krankheiten arbeiten.
Die neuen, EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 20316/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung), ersetzen das bisherige Regelungssystem der Richtlinie 2000/29/EG und somit auch die Pflanzenbeschauverordnung in Deutschland.
Da noch nicht alle Beschlüsse verabschiedet sind, können wir hier erst einige grobe Informationen geben, die aber im Laufe der Zeit ergänzt werden.
Auf den Seiten des Julius-Kühn-Institut, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, können Sie auf die wichtigsten Informationen zugreifen:
pflanzengesundheit.julius-kuehn.de

Import

Es wird sich im Bereich der Waren, die im Rahmen der Einfuhr angemeldet werden müssen einiges mit der Einführung des neuen Pflanzengesundheitssystems ändern.
• Mehr Produkte zeugnis- und anmeldepflichtig (Pflanzengesundheitszeugnis)
Für die bisherigen Produkte pflanzlichen Ursprungs, die von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein müssen, ändert sich nichts, allerdings werden eine ganze Reihe an pflanzlichen Waren hinzukommen. Hierunter fallen Früchte, Konsumsamen und Saatgut, Pflanzenteile zu Dekorationszwecken oder für die industrielle Verarbeitung.
Liste der Produkte mit Zeugnis-, Untersuchungs- und Anmeldepflicht über TRACES NT ab 14.12.2019 (pdf, 205.1 KB)
Erweiterte Zeugnispflicht

Ab 14.12.2019 werden alle pflanzlichen Waren, die nicht ausdrücklich in der obigen Liste aufgeführt sind oder über spezielle EU-Vorschriften zusätzlich geregelt sind, bei der Einfuhr aus Drittländern gemäß Artikel 73 der Verordnung 2016/2031 (EU) ebenfalls einer Zeugnispflicht unterliegen.
Zu diesen pflanzlichen Waren zählen:
Pflanzen und lebenden Teile von Pflanzen (frisch, unverarbeitet) als:

  • a) Samen im botanischen Sinne außer solchen, die nicht zum Anpflanzen bestimmt sind
  • b) Früchte im botanischen Sinne
  • c) Gemüse
  • d) Knollen, Kormus, Zwiebeln, Rhizome, Wurzeln, Unterlagen, Stolonen
  • e) Sprossen, Sprossachsen, Ausläufer
  • f) Schnittblumen
  • g) Äste mit oder ohne Blätter
  • h) gefällte Bäume mit Blättern
  • i) Blätter, Laub
  • j) pflanzliche Gewebekulturen, einschließlich Zellkulturen, Keimplasma, Meristeme, Klon-Chimären, durch Mikrovermehrung entstandenes Material
  • k) befruchtungsfähiger Pollen und befruchtungsfähige Sporen
  • l) Knospen, Edelreiser, Stecklinge, Pfropfreiser, Pfröpflinge

Artikel 73 (pdf, 65.7 KB)
Für diese pflanzlichen Waren müssen dann ebenfalls Pflanzengesundheitszeugnisse („Phytosanitary Certificate“) des Ursprungs- bzw. Versendelandes im Original vorhanden sein. Besondere Zusatzerklärungen sind in den Zeugnissen nicht gefordert. Die Pflanzengesundheitsdienste werden an mindestens 1 % der Sendungen dieser Waren Kontrollen durchführen.
• Kein Pflanzengesundheitszeugnis (pdf, 48.5 KB)

Neue Bestimmungen für Kleinsendungen, Post und Reiseverkehr

  • Reduzierte Kontrollfrequenzen
    Die EU sieht vor, dass bestimmte Produkte, die ab 14.12.2019 einer Zeugnis- und Anmeldepflicht unterliegen, einer reduzierten Kontrolle unterzogen werden können. Hierbei ist der Rahmen jedoch streng vorgegeben.
    Diese Listen mit den reduzierten Kontrollfrequenzen werden in unterschiedlichen Abständen überprüft und an die neuen Risiken angepasst.
  • Monitorings/Risikokontrollen
    Zukünftig wird es auch im Rahmen der Einfuhr verstärkt risikobasierte Kontrollen geben. So kann ein bestimmtes Produkt generell oder nur aus bestimmten Ländern für eine bestimmte Zeit der Anmeldepflicht mit Stichprobenkontrollen unterliegen. In der Vergangenheit ist dies bereits bei z.B. Verpackungsholz der Risikowarenliste so durchgeführt worden.

Aber auch das Verfahren der Anmeldung wird nun den anderen Kontrollbehörden angepasst. Hierzu hat die EU für den Bereich der Pflanzengesundheitskontrolle einen neuen Bereich aufgebaut. Alle Anmeldungen im Import müssen zukünftig in [ABK Traces; TRAde Control and Expert System NT erfolgen.

Traces NT

TRACES (TRAde Control and Expert System) NT (New Technology)
Traces ist das mehrsprachige Online-Management-Tool der Europäischen Kommission für den Handel und die Einfuhr von Tieren, Samen und Embryo, Lebensmitteln, Futtermitteln und Pflanzen incl. pflanzlicher Produkte innerhalb der EU.
Rund 30 000 Benutzende aus mehr als 80 Ländern weltweit sind über Traces miteinander verbunden, um alle Daten zu zentralisieren und den Handelsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Traces erleichtert den Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Handelspartnern:innen und Kontrollbehörden und beschleunigt die Verwaltungsverfahren.

Die Kontrolle über die Warenströme, trägt zur Verringerung der Auswirkungen von Krankheitsausbrüchen bei und bietet eine schnelle Reaktion auf alle gesundheitlichen Warnmeldungen zum besseren Schutz von Verbrauchenden, Nutztieren und Pflanzen.
Das Netzwerk fördert eine bessere Zusammenarbeit, der zuständigen Behörden untereinander, aber auch zwischen den Handelnden und deren zuständigen Behörden. Im Rahmen des Antragsverfahren, erhalten die Beteiligten Zugang zu den amtlichen Dokumenten und erhalten Alarmmeldungen bei Problemen mit der Sendung. Traces ermöglicht das schnelle Erkennen von gefälschten Zertifikaten und trägt so zur Vertrauensbildung gegenüber seinen Partnern:innen bei.
Traces ist ein effizientes Tool, um Folgendes sicherzustellen:

  • Rückverfolgbarkeit (Überwachung von Bewegungen innerhalb und außerhalb der EU)
  • Informationsaustausch (damit Handelspartner:innen und zuständige Behörden leicht Informationen über die Bewegung ihrer Sendungen erhalten und Verwaltungsverfahren beschleunigen können)
  • Risikomanagement (schnelle Reaktion auf Gesundheitsgefahren durch Rückverfolgung der Sendungsbewegungen und Erleichterung des Risikomanagements abgelehnter Sendungen).

Traces zielt darauf ab:

  • die Zusammenarbeit mit EU-Partnern:innen zu stärken
  • den Handel zu erleichtern
  • Verwaltungsverfahren zu beschleunigen
  • das Risikomanagement für Gesundheitsgefahren zu verbessern
  • Betrug zu bekämpfen
  • die Sicherheit der Lebensmittelkette, der Tiergesundheit und der Pflanzengesundheit zu verbessern.

Traces Anleitungen

Registrierungen

In der Vergangenheit wurden bereits Betriebe, die z. B. mit Pflanzen handeln, nach dem ISPM 15 arbeiten oder als zugelassene Empfänger:innen fungieren, registriert und erhielten eine Registriernummer.
Dieses System wird nun überarbeitet und auch ausgeweitet z. B. auf Betriebe, die im Export tätig sind.
Für die Betriebe, die in mehreren Bereichen tätig sind, soll es nur noch eine Registriernummer geben.
Die betroffenen Unternehmenden können hierzu bei Ihrer zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Der Grundantrag enthält allgemeine Angaben und ist für alle Bereiche geeignet. Die jeweils zuständige Behörde für Ihr Bundesland ist vorgegeben und kann ausgewählt werden.
Für die verschiedenen Belange können die erforderliche Anlagen ausgewählt, ausgefüllt und an die für Ihren Firmenstandort bzw. Standort der Zweigniederlassung zuständigen Behörde gesendet werden.
Registrierungsantrag:

Registrierungsantrag (pdf, 301.9 KB)
Anlage 1 Betriebsstätten (pdf, 55.2 KB)
Anlage 2 Lageplan (pdf, 27.2 KB)
Anlage 3 Import (pdf, 64.9 KB)
Anlage 4 Pflanzenpass (pdf, 70.7 KB)
Anlage 5 Export (pdf, 69.4 KB)
Anlage 6 Anbaumaterial (pdf, 101.4 KB)
Informationen (pdf, 238.7 KB)
Antrag auf Benennung einer Kontrollstelle (pdf, 256.3 KB)
Hinweise 8 zum ausfüllen (docx, 50.4 KB)

Bitte senden Sie uns nur die von Ihnen bearbeitete/-n Anlage(n) mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post, an die für das Land Bremen genannte Adresse zu.

Pflanzenpass

Zur Verbringung von pflanzenpasspflichtiger Ware im EU-Binnenmarkt, wird als amtliches Begleitdokument ein Pflanzenpass benötigt. Seit Dezember 2019 ist der Pflanzenpass in der EU vereinheitlicht worden und wird nun in allen Mitgliedsstaaten auf die gleiche Art und Weise verwendet. Der Pflanzenpass bescheinigt, das die Ware überwacht wurde und frei von Unionsquarantäneschädlingen ist und den erforderlichen EU-Standards der Pflanzengesundheit entspricht. Der Pflanzenpass gilt für alle lebenden Pflanzen und muss gut sichtbar an der Ware oder der Verpackung angebracht sein. Aktuelle Informationen zum neuen Pflanzengesundheitssystem Schwerpunkt Binnenmarkt finden Sie immer auf der Seite des Julius-Kühn Instituts Binnenmarkt - Unternehmende - pflanzengesundheit.julius-kuehn.de und vom Julius-Kühn Institut stehen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), auf deren Internetseite zu Verfügung FAQ Binnenmarkt - pflanzengesundheit.julius-kuehn.de. Für weitere Infos hier noch ein Hinweis auf das folgende Merkblatt_BW (pdf, 331.6 KB).

In dem Kompendium für die Pflanzengesundheit steht ganz neu ein „Online Guide für Pflanzenpassausstellende“ zu Verfügung.
Dieser ist ohne Zugangsdaten nutzbar und enthält einiges an Information, Rechtsgrundlagen und sehr nutzvolle Datenblätter für Schadorganismen, die je nach Kapazität der Arbeitsgruppe ständig erweitert werden.
JKI-Kompendium: Online-Guide für Pflanzenpassausstellende (julius-kuehn.de)
Von besonders wichtiger Part auf dieser Seite ist der Handlungsplan. Dieser muss vorliegen, wenn ein geregelter Schadorganismus auftritt, bzw. der Verdacht darauf besteht. Der Unternehmer, die Unternehmerin, kann mit der hier zu Verfügung gestellten Vorlage seinen persönlichen Handlungsplan erstellen. Des Weiteren steht hier die Vorlage für einen Aushang zum Handlungsplan zu Verfügung, der nur noch ausgefüllt, ausgedruckt und im Betrieb ausgehängt werden muss.

Im folgenden finden Sie einige Links zu Information und Unterlagen zur Dokumentation von Pflanzengesundheitsuntersuchungen zur pflanzengesundheitlichen Betriebsanalyse.

Dokumentation von Pflanzengesundheitsuntersuchungen:
Dokumentation von Pflanzengesundheitsuntersuchungen (pdf, 251.4 KB)

Ermittlung und Überwachung von kritischen Punkten durch ermächtigte Unternehmende:
Vorlage-Pflanzengesundheitliche-Betriebsanalyse (docx, 24.4 KB)

Form und Inhalt von Pflanzenpässen:
Rechtsgrundlage (EU) 2017/2313 (pdf, 1.7 MB)

Vorlagen Pflanzenpass
Vorlage Pflanzenpass Beispiele (docx, 30.5 KB)