Haben Sie als Verbraucher:innen eine Beschwerde? Sind Sie der Meinung z.B. unhygienische Zustände in einem Lebensmittelbetrieb zu kennen oder haben Sie nach dem Verzehr von Speisen gesundheitliche Probleme?
Sie können uns (zur Seite Kontakte) darüber informieren. Wir gehen der Beschwerde nach und veranlassen erforderlichenfalls die Abstellung der Mängel. Haben Sie z. B. ein verdorbenes Lebensmittel erworben, können Sie es bei uns abgeben. Bitte setzen Sie sich dann mit uns in Verbindung. Wichtig ist, dass Sie uns sagen können wann Sie das Lebensmittel wo gekauft haben. Am einfachsten ist das, wenn Sie auch den Kassenbon dabei haben.
Haben Sie gesundheitliche Beschwerden und vermuten, dass diese aus dem Verzehr von Speisen in Gaststätten, Kantinen, Imbißständen oder ähnlichen Einrichtungen resultieren? Informieren Sie uns (zur Seite Kontakte) bitte so früh wie möglich, denn dann haben wir die Chance in der betroffenen Küche noch Reste der Speisen vorzufinden, die wir untersuchen lassen können. Je nach Schwere Ihrer Beschwerden sollten Sie natürlich nicht versäumen, einen Arzt aufzusuchen. In ganz dringenden Fällen und an Wochenenden sind wir über die Polizei zu erreichen.
Wir veranlassen eine Untersuchung des Lebensmittels, nehmen Nach-, bzw. Vergleichsproben und führen im Falle der Beanstandung in eigener Zuständigkeit die notwendigen Maßnahmen durch. Wenn Sie es wünschen informieren wir Sie, ob die Probe zu beanstanden war oder nicht. Die erstellten Gutachten dienen uns als Beweismittel in evtl. einzuleitenden Ordnungswidrigkeitenverfahren. Eine Weiterleitung an Sie für privatrechtliche Auseinandersetzungen findet nicht statt. Sollte es Ihnen um die Erstattung des Einkaufspreises des Lebensmittels gehen, müssen Sie sich selbst mit dem Verkäufer auseinander setzen. Diesen Service übernehmen wir nicht für Sie.