Der LMTVet ist dazu verpflichtet, unverzüglich Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, zu veröffentlichen, wenn die Voraussetzungen gem. § 40 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) erfüllt sind. Hierzu werden die entsprechenden Informationen anhand der nachfolgenden Dokumente für jeweils 6 Monate veröffentlicht.