Mit der bremischen Jägerschaft wurde abgesprochen, dass wir künftig keine Trichinenprobengebühr verlangen werden, wenn:
Die EDTA-Röhrchen bekommen Sie dort, wo Sie Ihre Trichinenprobe abgeben, also in der Lötzener Str. 3 in Bremen sowie in der Fleischhygiene, Schlachthofstr. 18 in Bremerhaven.
Unter Download steht Ihnen ein Merkblatt Informationen zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung von Schweinepest (KSP/ASP) und der
Wildschwein Begleitschein Blut zur Verfügung.
Mit der Änderung der Jagdzeitenverordnung vom 3. Juni 2019 wurde für die Nutria eine Jagdzeit festgesetzt.
Gemäß Art 2 der 4. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (BGBl. Nr. 30, veröffentlicht am 29. Juni 2020, in Kraft getreten am 30. Juni 2020) sind die Sumpfbiber aus der Verpflichtung zur Trichinenuntersuchung gestrichen worden.
I. Probenahme durch jagende Personen
Nur ermächtigte jagende Personen dürfen die Proben selbst entnehmen. Dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) liegen die Ermächtigungen der folgenden Kreise vor:
Alle übrigen jagenden Personen müssen ihre Ermächtigung bei der erstmaligen Abgabe im Original mitführen. Eine Kopie dieser Ermächtigung wird im LMTVet hinterlegt. Es muss mindestens 10 Gramm reines Muskelfleisch vom Zwerchfellpfeiler, dem Zwerchfell, dem Unterarm, (der Zunge) eingereicht werden.
II. Probenkennzeichnung und Probentransport
Die Proben sind auslaufsicher zu verpacken und eindeutig zu kennzeichnen. Die Probe muss dem Wildursprungsschein bzw. dem Begleitschein eindeutig zu zuordnen sein. Soweit Proben nicht eindeutig den Dokumenten zuzuordnen sind, wird keine Untersuchung durchgeführt. Der Tierkörper ist dann nicht zu verwerten und muss nachträglich als untauglich beurteilt werden. Dies gilt ebenso für nicht untersuchungstaugliche Proben.
III. Abgabestellen
Im Land Bremen ist die Abgabe von Trichinenproben an den folgenden Stellen möglich:
Die Abgabe der Proben ist in der Zeit von Mo bis Do 9:00 - 15:00 Uhr, Fr 9:00 - 13:00 Uhr möglich.
IV. Untersuchung
Die Untersuchung erfolgt am Dienstag und am Freitag früh. Sollten diese Tage auf einen Feiertag fallen, werden die Proben am nächstfolgenden Arbeitstag untersucht.
V. Befundmitteilung
Für die Vorab-Befundmitteilung muss mindestens eine Telefonnummer (Festnetz oder Handy) angegeben werden, falls ein Fax vorhanden ist, diese Nummer angeben, dann wird der Untersuchungsbefund gefaxt, ansonsten erfolgt ein Anruf zur Freigabe. Der schriftliche Befund wird auf dem Postweg zugesendet.
VI. Inverkehrbringen des Fleisches
Das Fleisch darf vor Abschluss der Trichinenuntersuchung nicht verarbeitet, zubereitet, abgegeben und auch nicht privat verzehrt werden!
Warnung vor Urinduftstoffen für Schwarzwild, Reh- und Rotwild
Die Veterinärbehörden wurden darüber informiert, dass Jäger:innen über das Internet Urin von Hirschen bestellen, um damit Spuren zu legen. Wenn dieser Urin aus den USA oder Kanada stammt, besteht ein großes Risiko, CWD (Chronic Wasting Disease) nach Europa einzuschleppen. Erkrankte Tiere scheiden den Erreger mit Urin und Speichel aus. Der Erreger ist über Jahre im Boden stabil. Weitere Informationen zur CWD finden Sie hier: www.fli.de
Inzwischen wurden erste Krankheitsfälle in Europa festgestellt. Eine Einfuhr dieser Produkte in die Europäische Union ist verboten und die Verwendung dieser Produkte stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko für unser heimisches Reh- und Rotwild dar.
Darüber hinaus wurden bei Einfuhrkontrollen Sendungen von Schweineurin sichergestellt. Diese Produkte wurden illegal eingeführt. Auch hier handelte es sich um im Internet bestellte Produkte für die Ausübung der Jagd. Die sichergestellten Produkte kamen in Endverbraucher:innenpackungen aus den USA und enthielten unbehandelten Urin von Schweinen. Bei weiterführender Untersuchung dieser Produkte konnten Gensequenzen von Tierseuchenerregern nachgewiesen werden, z.B. vom Erreger der Aujeszkyschen Krankheit. Auch hier entsteht beim Ausbringen dieser Produkte in die Natur ein erhebliches Tierseuchenrisiko für die heimische Wildtier- aber auch die Nutztierpopulation.
Wir bitten zum Schutz der heimischen Tierpopulationen das Verbot der Einfuhr derartiger Duft- und Lockstoffe aus ausländischer Produktion zu beachten.
Trichinenprobenahme
Seit einer Änderung des Fleischhygienerechts im Jahre 2004 kann die Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen einer jagenden Person übertragen werden, sofern keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen und die jagende Person für die Wahrnehmung dieser Aufgabe geschult worden ist. Der LMTVet schult seit Jahren die Bremer Jungjäger:innen in der Entnahme der Trichinenproben.
Die neusten Schulungsunterlagen finden Sie unter: Trichinenschulung (pdf, 7.9 MB).
Beachten Sie bitte auch unseren Downloadbereich, dort finden Sie aktuelle Vordrucke für das Ausfüllen mit PC und zum Herunterladen.
Mit Beginn der Jagdzeit für Federwild bittet der LMTVet, wie alle Jahre wieder, um Proben zur Untersuchung auf Geflügelpest (aviäre Influenza, AI).
AI Monitoring (doc, 41.5 KB)