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Export

Für die Ausfuhr von Waren, wie Lebensmitteln tierischen und nicht tierischen Ursprunges, Futtermitteln, weiteren tierischen Erzeugnissen, die einer technischen Bearbeitung unterzogen werden und Tieren aus dem Bereich der Europäischen Union sind Dokumente notwendig. Diese Dokumente sind bei der Einfuhr in Drittländer vorzulegen und müssen die Waren oder auch die Tiere beim Transport begleiten.

Auf schriftlichen Antrag oder bei persönlichem Erscheinen des Versenders werden Zertifikate für die betreffenden Waren oder Tiere erstellt. Die zu exportierenden Waren oder Tiere müssen sich im örtlichen Zuständigkeitsbereich des LMTVet (Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven) befinden. Nachdem der Antrag vorliegt, werden die Antragsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und über die Form des Zertifikates entschieden. Abhängig vom Antrag folgt eine Überprüfung der Ware bzw. Untersuchung des Tieres. Soweit die rechtlichen Anforderungen aus den Zertifikaten erfüllt sind, ggf. auch durch Vorlagen von weiteren Untersuchungsergebnissen, wird das vorbereitete Zertifikat unterzeichnet und dem Antragsteller ausgehändigt.

Die Kosten für die Zertifikaterstellung richtet sich nach den Gebührenziffern in der aktuell geltenden Gesundheits-Kostenverordnung des Bremischen Gebührenhandbuch.

Gesundheits-Kostenverordnung