Mit Inkrafttreten der neuen EU-Ökoverordnung Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (Öko Basis VO) und ihren Durchführungsverordnungen haben sich einige Neuerungen bei der Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht EU Ländern) ergeben.
Mit der neuen EU-Bio-Verordnung 2018/848 gibt es zwei Importoptionen:
Die Öko-Produkte wurden konform zu den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft.
Die Öko-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Nur für solche Länder dürfen durch die EU auch weiterhin gleichwertige Produktionsvorschriften akzeptiert werden.
Die bisherige Liste der als gleichwertig anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen läuft 2024 aus, die der als gleichwertig anerkannten Drittländer Ende 2026.
Der LMTVet Bremen ist seit dem 01.01.2022 die zuständige Behörde im Land Bremen für die Einfuhrkontrollen von Bioprodukten aus Drittländern gemäß § 2 Absatz 1 des Öko-Landbaugesetzes.
Der Bio-Status von Import-Ware aus Drittländern wird über Kontrollbescheinigungen nachgewiesen (COI). Diese Kontrollbescheinigungen müssen für jede importierte Partie durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle des Exporteurs in der europäischen Internetdatenbank Traces NT erstellt werden. Das COI wird von der Drittlands-Öko-Kontrollstelle vor dem Versand im Drittland unterzeichnet. Für die Importkontrollen wird das COI dem LMTVet Bremen als digitale Fassung in Traces NT vorgelegt.
Anleitung zur Registrierung in Traces NT (Getting Started (europa.eu))
Verwendet die Kontrollstelle/-behörde im Drittland ein qualifiziertes elektronisches Siegel, kann das in Traces NT erstellte und mit dem E-Siegel versehene COI als Original betrachtet werden, welches dem LMTVet vorliegen muss.
In allen anderen Fällen ist eine Vorlage der originalen Kontrollbescheinigung in Papierform erforderlich.
Gemäß DVO (EU) 2019/1013 sind Bio-Importe aus Drittländern den zuständigen Behörden mindestens einen Tag im Voraus zu melden. Dies geschieht durch die Angabe der Ankunftsdaten in Feld 20 in der Kontrollbescheinigung. Bisher wird die lokale Behörde nicht automatisch über angekündigte Sendungen informiert, deshalb wird dazu geraten, diese zusätzlich per Email anzumelden. Die lokale Anmeldung von Einfuhrsendungen mit Bio-Produkten erfolgt im Bundesland Bremen per E-Mail an:
Bremerhaven
bioimportkontrollenBHV@lmtvet.bremen.de mit dem Freigabeort Bremerhaven (Verzollung in Bremerhaven)
Bremen
bioimportkontrollenHB@lmtvet.bremen.de mit dem Freigabeort Bremen (Verzollung in Bremen)
In der Betreffzeile der E-Mail ist die COI-Nr. und das voraussichtliche Ankunftsdatum des Schiffes/LKW im Land Bremen anzugeben. Im COI ist die voraussichtliche Ankunft ebenfalls in Feld 20 anzugeben. Dokumente sind nicht anzuhängen, diese sollten grundsätzlich in der Kontrollbescheinigung in TracesNT enthalten sein.
Dem COI müssen in TracTraces NT vor der lokalen Anmeldung beim LMTVetBremen mindestens folgende Dokumente einzeln angehängt sein:
Die fachrechtliche Kontrolle von Bio-Importen umfasst:
Bei grenzkontrollpflichtigen Waren (Sanitär/Phytosanitär=SPS-Ware) findet die physische Kontrolle generell an der Grenzkontrollstelle statt. Dies sind die GGED-pflichtigen Produkte nach den Verordnungen (EU) 2021/632, (EU) 2019/1793, (EU) 2020/1158, (EU) 2021/1533 und (EU) 2011/884 sowie bestimmte phytosanitäre Erzeugnisse nach der (EU) 2019/2072. Die aktuellen Verordnungen finden Sie unter EUR-LEX.
Die nicht grenzkontrollpflichtigen (Nicht-GGED-) Bio-Lebens- und Futtermittel sowie phytosanitären Bioerzeugnisse, die im Land Bremen verzollt werden sollen, werden an den sogenannten Freigabeorten im Land Bremen abgefertigt.
Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten, um einen möglichst effizienten Ablauf der Einfuhrkontrollen von Sendungen zu ermöglichen:
Für die Bearbeitung durch den LMTVet ist es erforderlich, in Feld 10 die korrekte/entsprechende Grenzkontrollstelle/Freigabeort einzutragen.
Produktkategorie | Bremen | Bremerhaven |
---|---|---|
Waren tierischer Herkunft / Commodities of animal origin | DEBRE1Bio | DEBRV1Bio |
Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft / Food of non-animal origin | DEBRE1LBio | DEBRV1LBio |
Futtermittel nicht-tierischer Herkunft / Animal feed of non-animal origin | DEBRE1FBio | DEBRV1FBio |
Waren, die ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen / Commodities which are accompanied by a phytosanitary certificate | DEBREBioPlants | DEBRVBioPlants |
Für die Bearbeitung von Teil-COIs (Auszugs-COIs) gilt Entsprechendes (Anmeldung per E-Mail). Für die Erstellung von Auszugs-COIs muss vorab der Haken in Feld 24 des COI durch den Anmelder gesetzt werden. Eine nachträgliche Erstellung von Auszugs-COIs nach Validierung der Auszugsbasis ist nicht möglich.
Bei Containerware wird der Nachweis über die Ankunft der Sendung durch den Anmelder mittels Terminalbescheinigung erbracht. In Bremerhaven werden die Terminals von NTB (North Sea Terminal Bremerhaven) und Eurogate (Eurogate und MSC-Terminal) betrieben.
SeaTICE - Home (ntb.eu)
Infogate - Start (eurogate.de)
Bei LKW-Ware ist die Einlagerungsbescheinigung (Wareneingangsdokument) vorzulegen.
Diese übermitteln Sie per E-Mail an das betreffende zuständige Funktionspostfach mit den entsprechenden Angaben in der Betreffzeile
Die Abzeichnung/Sichtvermerk des COI durch den LMTVet Bremen ist zwingende Voraussetzung für die Verzollung der Ware im Land Bremen. Das Zollamt wird vorzeitige Zollanmeldungen ohne Angabe eines validierten COI daher zurückweisen.
Für grenzkontrollpflichtige Bio-Ware (Bio-SPS-Ware) ist es erforderlich, das Feld 19 in Traces NT auszufüllen. Dies ist Voraussetzung für eine spätere Verknüpfung von COI und GGED. Im GGED ist zudem in Feld I.31 unter Warentyp BIO auszuwählen.
Bei den Kontrollen der angemeldeten Sendungen fallen Gebühren an. Ebenso werden Gebühren bei Stornierungen erhoben.
Feld 6: Gibt es Zwischenhändler:innen im Prozess, sind diese einzutragen. Es ist nicht möglich, Unternehmen einzutragen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben.
Feld 8: Hier sind sowohl Ursprungsland als auch das Land/die Länder anzugeben, in dem das Produkt verarbeitet worden ist, wenn sich dies vom Ursprungsland unterscheidet.
Feld 20: Hier ist das voraussichtliche Ankunftsdatum der Sendung an der Grenzkontrollstelle anzugeben
Feld 24: Ankreuzen dieses Feldes ist Voraussetzung für eine Freigabe der Sendung in Chargen (Erstellung von Teil-COI’s)
Für die Nämlichkeitskontrolle, Warenuntersuchung und Probenahmen von Containern an der Grenzkontrollstelle bzw. am Freigabeort (Lager in Bremerhaven) vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mindestens einen Arbeitstag vorher unter der Nr.: 0471-596-13540.
Öffnungszeiten sind von:
Mo-Do: 7:00 - 15:30 Uhr, geschlossen von 13:00 - 13:30 Uhr
Fr: 7:00 – 13:30 Uhr
Für die Nämlichkeitskontrolle, Warenuntersuchung und Probenahmen von Containern an der Grenzkontrollstelle bzw. am Freigabeort (Lager in Bremen) vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mindestens einen Arbeitstag vorher unter der Nr.: 0421-361-15613 oder 0421-361-81199.
Informationen zum Importverfahren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: BLE - Importverfahren
Übersicht über die zuständigen Behörden der Bundesländer: Oekolandbau: Zuständige Behörden Ökoproduktion
Aufgrund des "Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus" sind die Aufgaben der zuständigen Behörde für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zum 01.01.2022 dem LAVES Niedersachsen übertragen worden. Der LMTVet Bremen ist allein nur zuständig für die Bio-Importkontrollen mit Verzollung im Land Bremen. Bei Fragen zu Betriebskontrollen oder Fragen zum ökologischen Landbau wenden Sie sich bitte an das:
Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat 42 Ökologischer Landbau
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Telefon: (0441) 57026-0
Fax: (0441) 57026-179
Mail: Dezernat42@laves.niedersachsen.de
Ökologischer Landbau | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)